TAGESORDNUNG

 

zur Jahreshauptversammlung

des Düneberger Sportvereins von 1919 e. V.

am Freitag, den 8.April 2011, um 19.00 Uhr

ORT: Oberstadttreff, Dialogweg, 21502 Geesthacht

 

 

1. Begrüßung und Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Antrag auf Genehmigung der Tagesordnung

4. Bericht des Vereinsvorstandes

5. Berichte der Abteilungen

   a)Fußballabteilung

   b)Turn- u. Tischtennisabteilung

   c)Karateabteilung

6. Bericht des Kassenwartes

7. Bericht der Kassenprüfer

8. Antrag auf Genehmigung der Jahresabrechnung 2010

9. Antrag der Kassenprüfer auf Entlastung des Vorstandes

10.Wahlen

   a)2.Vorsitzender

   b)Kassenwart

   c)Jugendwart Hauptverein

   d)Pressewart

11.Änderung der Satzung

   geändert werden müssen § 10 Abs.10 und § 11 Abs 1 u. 4

§ 10 abs.10

alt:

der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich aktiv durch den 1.u.2.Vorsitzenden vertreten. Der 2.vorsitzende wird im Innenverhältnis angewiesen, von seiner Vertretungsbefugnis nur im Falle der Verhinderung des 1.Vorsitzenden Gebrauch zu machen.

neu:

der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2.

Vorsitzenden. Sie sind jeweils allein vertretungsbefugt.

 

§ 11 abs. 1

alt:

1)jährlich muss eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.

neu:

1)jährlich muss eine ordentliche Mitgliederversammlung bis zum 30.4. des laufenden Jahres stattfinden.

 

§ 11 abs.4

alt:

zur ordentlichen Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von vier Wochen, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Frist von zwei Wochen einzuladen. Die Einberufung muss in der örtlichen Presse veröffentlicht werden. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.

neu:

zur ordentlichen Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von vier Wochen, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer frist von zwei Wochen einzuladen. Die Einberufung erfolgt durch den vorstand durch Veröffentlichung im Geesthachter Wochenblatt und Geesthachter Anzeiger sowie im Internet unter  www.düneberger-sv.de (Vorstand).

Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.

 

12.Anträge

   Anträge müssen bis zum 1.4.2011 schriftlich eingegangen sein

13.Ehrungen

14.Verschiedenes