TAGESORDNUNG
zur Jahreshauptversammlung
des Düneberger
Sportvereins von 1919 e. V.
am Freitag, den 8.April 2011, um
19.00 Uhr
ORT: Oberstadttreff, Dialogweg,
21502 Geesthacht
1. Begrüßung und Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Antrag auf Genehmigung der Tagesordnung
4. Bericht des Vereinsvorstandes
5. Berichte der Abteilungen
a)Fußballabteilung
b)Turn- u. Tischtennisabteilung
c)Karateabteilung
6. Bericht des Kassenwartes
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Antrag auf Genehmigung der Jahresabrechnung 2010
9. Antrag der Kassenprüfer auf Entlastung des Vorstandes
10.Wahlen
a)2.Vorsitzender
b)Kassenwart
c)Jugendwart Hauptverein
d)Pressewart
11.Änderung der Satzung
geändert werden müssen §
10 Abs.10 und § 11 Abs 1 u. 4
§ 10 abs.10
alt:
der Verein wird gerichtlich
und außergerichtlich aktiv durch den 1.u.2.Vorsitzenden vertreten. Der
2.vorsitzende wird im Innenverhältnis angewiesen, von seiner
Vertretungsbefugnis nur im Falle der Verhinderung des 1.Vorsitzenden Gebrauch
zu machen.
neu:
der vertretungsberechtigte
Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2.
Vorsitzenden. Sie sind
jeweils allein vertretungsbefugt.
§ 11 abs. 1
alt:
1)jährlich muss eine
ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.
neu:
1)jährlich muss eine
ordentliche Mitgliederversammlung bis zum 30.4. des laufenden Jahres
stattfinden.
§ 11 abs.4
alt:
zur ordentlichen
Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von vier Wochen, zu einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Frist von zwei Wochen
einzuladen. Die Einberufung muss in der örtlichen Presse veröffentlicht werden.
Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
neu:
zur ordentlichen
Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von vier Wochen, zu einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer frist von zwei Wochen
einzuladen. Die Einberufung erfolgt durch den vorstand durch Veröffentlichung
im Geesthachter Wochenblatt und Geesthachter Anzeiger sowie im Internet
unter www.düneberger-sv.de
(Vorstand).
Die Tagesordnung setzt der
Vorstand fest.
12.Anträge
Anträge
müssen bis zum 1.4.2011 schriftlich eingegangen sein
13.Ehrungen
14.Verschiedenes